Herrschaftsfreie Basisgewerkschaft – Österreichische Sektion der IAA

1. Mai 2021

In Repression, sonstiges Recht on 22. April 2022 at 13:30

Beschwerde vor dem Landesverwaltungsgericht gewonnen

Das WAS hat eine Beschwerde vor dem Landesverwaltungsgericht Wien in einer öffentlichen mündlichen Verhandlung gewonnen. Wir erinnern uns: Die Polizei hatte am 1. Mai 2021 mehrere tausend TeilnehmerInnen der Abschlußkundgebung durch den Votivpark „beamtshandelt“. Per Remplern, Schlägen mit den Schildern, Schlagstöcken und Unmengen an Pfefferspray. Dabei ist es zu etlichen Übergriffen, Verletzten und zu Massenpanik-Szenen gekommen, da die TeilnehmerInnen im gut gefüllten Park eher familien-volksfestartig drauf waren und nicht mit einem Angriff der Staatsgewalt gerechnet haben. Vor allem nicht aus dem nichtigen Grund eines Transparentes am Gerüst der Votivkirche. Die Vorgänge um den Polizeiprovokateur in Nazioutfit wurden ebenfalls niemals breit thematisiert.

Nach dem Angriff wurden allen verbliebenen 450 Menschen erfundene Covid-19-Maßnahmenübertretungen angedichtet und alle mit Verwaltungsstrafen belegt. Im Fall unserer GenossInnen je 240,- Euro, aufgeteilt auf 120,- für „Maske nicht getragen“ und 120,- für „Abstand nicht eingehalten“. Da es diese Maßnahmenübertretungen nicht gegeben hat, haben wir uns entschlossen nicht zu zahlen und den Rechtsweg zu beschreiten. Nicht weil wir in das Justizsystem irgendein Vertrauen hätten, sondern um weiterhin Sand im Getriebe des Unterdrückungsapparates zu sein und derartige Lügen der Polizei nicht ohne maximaler Gegenwehr hinzunehmen.

Bei einigen GenossInnen gab es nach einem Einspruch an die Magistratischen Bezirksämter, welche für die Bestrafungen dieser vermeintlichen Verwaltungsübertretungen zuständig sind, keinerlei Reaktionen mehr. Die Frist von sechs Monaten, in denen die Verwaltung zu entscheiden hätte, wäre also grundsätzlich bereits vorbei. Eine erste Verhandlung hatten wir nun vor dem Landesverwaltungsgericht, das die nächste Instanz darstellt, da ein Bezirksamt den Einspruch mit der sinngemäßen Begründung, „daß es keinen Grund sieht, warum die Polizei lügen sollte“ abgewiesen hat. Wir haben dagegen Beschwerde eingereicht und nun also die Verhandlung vor dem Landesverwaltungsgericht (ehemals „UVS“, Unabhängiger Verwaltungssenat) gehabt. Dabei wurde in der mündlichen Verkündung des Erkenntnisses dann eindeutig klargestellt, daß keine Verwaltungsübertretungen stattgefunden haben. Die Sache ist noch nicht rechtskräftig, da das Magistrat noch Revision oder Beschwerde beim (Bundes-)Verwaltungsgerichtshof einbringen könnte.

Es hat sich wieder einmal gezeigt, daß vor Gerichten lediglich die Stimmung und die Präsentation entscheidend ist. Um „Wahrheit“ oder „Beweise“ geht es natürlich nicht. Auch ganz offiziell ist das so, denn die viel beschworene „freie Beweiswürdigung“ heißt nichts anderes als daß RichterInnen danach entscheiden, was sie glauben, nicht was objektiv am ehesten der Wahrheit entspricht oder was „bewiesen“ wäre. In diesem Fall waren unsere GenossInnen dem Richter anscheinend sympathisch. Der Richter glaubte zuerst, daß die Demonstration jene der MaßnahmengenerInnen gewesen wäre, da ja Maßnahmenübertretungen angezeigt waren. Dann war er anscheinend positiv überrascht, daß es sich um die Mayday gehandelt hat und die Position der Polizei war gar kein Thema mehr. Zwei Aussagen von uns, einmal als BeschwerdeführerIn und einmal als ZeugIn, haben ausgereicht, um ein – in diesem Fall der Realität entsprechendes – Erkenntnis zu haben.

WAS Rechtsunterstützung

Artikel veröffentlicht am 22. April 2022 auf wiensyndikat.wordpress.com. Kopieren mit Quellverweis möglich.

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