Herrschaftsfreie Basisgewerkschaft – Österreichische Sektion der IAA

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Erneut Beschwerde vor dem Landesverwaltungsgericht gegen die Polizei gewonnen

In sonstiges Recht on 16. Juli 2022 at 20:18

Nicht angezeigte Kundgebungen sind keine strafbaren Übertretungen, wenn sich der Grund für die Kundgebung weniger als 48 Stunden zuvor ereignet hat.

Das Landesverwaltungsgericht Wien leistet einer WAS-Beschwerde gegen eine Verwaltungsstrafe, die die Landespoliziedirektion Wien gegen unsere „Versammlungsleiterin“ verhängen wollte, vollumfänglich Folge. „Das Straferkentnis wird behoben und das Verfahren (…) eingestellt“.

Die nicht angezeigte Kundgebung

Unser Spannungsbogen beginnt vor zwei Jahren. Wir haben mit einer Firmenleitung ein Gespräch vereinbart, das diese dann kurzerhand vor Ort abgesagt hat und sich spontan weigerte mit der Gewerkschaft zu sprechen. Darauf hin haben wir am nächsten Morgen eine unserer „Frühmorgenkundgebungen“ vor der Bude veranstaltet. Nicht nur, daß solche Demos um 7.30 Uhr, oder gar schon ab 6 Uhr wie zuletzt bei Le Firin, unsere Streetcredibility drastisch erhöhen, damals – im Jahr 2020 – haben wir auch die „Warnkundgebung“ spontan erfunden. Dabei thematisieren wir noch nicht die Mißstände und die Firmen direkt, sondern „drohen“ öffentlich mit Öffentlichkeit. Eine sehr lustvolle Angelegenheit nebenbei bemerkt …

Es standen also im „Sommer wie damals“ immer drei bis sechs Gewerkschaftsmitglieder vor dem Gebäude mit mehreren Firmen und Den Rest des Beitrags lesen »

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1. Mai 2021

In Repression, sonstiges Recht on 22. April 2022 at 13:30

Beschwerde vor dem Landesverwaltungsgericht gewonnen

Das WAS hat eine Beschwerde vor dem Landesverwaltungsgericht Wien in einer öffentlichen mündlichen Verhandlung gewonnen. Wir erinnern uns: Die Polizei hatte am 1. Mai 2021 mehrere tausend TeilnehmerInnen der Abschlußkundgebung durch den Votivpark „beamtshandelt“. Per Remplern, Schlägen mit den Schildern, Schlagstöcken und Unmengen an Pfefferspray. Dabei ist es zu etlichen Übergriffen, Verletzten und zu Massenpanik-Szenen gekommen, da die TeilnehmerInnen im gut gefüllten Park eher familien-volksfestartig drauf waren und nicht mit einem Angriff der Staatsgewalt gerechnet haben. Vor allem nicht aus dem nichtigen Grund eines Transparentes am Gerüst der Votivkirche. Die Vorgänge um den Polizeiprovokateur in Nazioutfit wurden ebenfalls niemals breit thematisiert.

Nach dem Angriff wurden allen verbliebenen 450 Menschen erfundene Covid-19-Maßnahmenübertretungen angedichtet und alle mit Verwaltungsstrafen belegt. Im Fall unserer GenossInnen je 240,- Euro, aufgeteilt auf 120,- für „Maske nicht getragen“ und 120,- für „Abstand nicht eingehalten“. Da es diese Maßnahmenübertretungen nicht gegeben hat, haben wir uns entschlossen nicht zu zahlen und den Rechtsweg zu beschreiten. Nicht weil wir in das Justizsystem irgendein Vertrauen hätten, sondern um Den Rest des Beitrags lesen »