Herrschaftsfreie Basisgewerkschaft – Österreichische Sektion der IAA

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Wohnmobil-Verleih versuchte Kollegen auf zwei Monatsgehälter zu klagen

In ArbeiterInnenkämpfe Ö, Arbeitsrecht on 15. Dezember 2022 at 23:45

Klage mit Unterstützung des WAS eingestellt!

Der Wiener Campingmobil-Verleih „Camperea“ wurde vor rund drei Jahren vom jetzigen Chef der Firma übernommen. Zusätzlich ist dieser Besitzer eines Tonstudios („Audiowien“) sowie einer Werbeagentur. Im Sommer 2021 hat unser Kollege für vier Monate dort geringfügig gearbeitet.

Während der Arbeitszeit kam es bei einer Fahrt zur Waschanlage leider zu einer Beschädigung eines Wohnmobils. Daraufhin versuchte der Firmenbesitzer einen Teil des Vollkasko-Selbstbehalts vom Kollegen zurückzufordern. Jedoch gilt in Österreich das sogenannte Dienstnehmerhaftpflichtgesetz (DHG).  Darin steht: „Für eine entschuldbare Fehlleistung haftet der Dienstnehmer nicht.“ Heißt: Chefs dürfen von Arbeiter:innen nichts verlangen, solange diese nicht fahrlässig gehandelt haben. Was in diesem Fall noch dazugekommen ist: Autofahren war kein Teil der Dienstverpflichtung. Erst nach rund einem Monat wurde dies auf einmal per Dienstanweisung doch zur Aufgabe erklärt.

Viel zu wenige Arbeiter:innen wissen, dass sie grundsätzlich nicht schadenersatzpflichtig sind, solange ein Schaden während der Arbeitszeit nicht fahrlässig oder gar mutwillig herbeigeführt worden ist! Chefs versuchen jedoch immer wieder Geld von Lohnabhängigen zu bekommen.

Für uns als WAS war dieser Fall besonders wichtig, da er so exemplarisch für die Einschüchterungsversuche und Geldforderungen an die finanziell Schwächsten steht. Chefitäten verlangen viel zu oft, entgegen dem geltenden Gesetz, einen Schadenersatz. Dabei versuchen sie sich oft noch als „gütig“ zu präsentieren, indem sie eh nicht den ganzen Schaden einfordern. Den Rest des Beitrags lesen »

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