In der Zwischenzeit hat das WAS einen ersten vollstreckbaren Zahlungsbefehl vom Arbeitsgericht Wien gegen CSC/LeFirin/d‘erin erwirkt. Die Firmen-Eigentümerin weigert sich leider weiterhin zu bezahlen und schaltet auf 100% Trotz, …
Wie wir vor einigen Monaten berichtet haben, hat das WAS eine offizielle Geltendmachung, der Ansprüche der ehemaligen Arbeiterinnen, an LeFirin geschickt. Da weiterhin keinerlei Bewegung in die Sache gekommen ist, haben wir als ersten gerichtlichen Schritt im Herbst – knapp vor Ablauf der 6-monatigen Frist – die Kündigungsentschädigung für den vorzeitigen berechtigten Austritt der einen Genossin, vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien eingeklagt. Seit einigen Wochen liegt uns nun ein vollstreckbarer Zahlungsbefehl für die Kündigungsentschädigung, die Anwaltskosten sowieden Zinsen vor. Dies bedeutet, LeFirin ist – seit mehreren Wochen bereits – gerichtlich verpflichtet, der ehemaligen Arbeiterin, diesen ersten Teilbetrag zu zahlen.
Da die Chefin sich sogar bei unserem Anwalt gemeldet hat und „grundsätzliche Zahlungsbereitschaft“ bekundet hat, haben wir eigentlich damit gerechnet, daß nun Vernunft einkehren wird. Speziell da nun die Firmeneigentümerin, und nicht ihr cholerischer Exmann, der damalige Geschäftsführer, kommunizierten. Mit diesem unverbesserlichen Optimismus wollten wir nun den Chefitäten abermals anbieten, für den Gesamtbetrag, einen außergerichtlichen Vergleich abzuschließen, gegebenenfalls sogar mit Ratenzahlungsplan, da die komplette Summe im 5-stelligen Bereich liegt. Wir haben daran gedacht, daß mit der gerichtlichen Verpflichtung die ersten rund 2500,- Euro bezahlen zu müssen, eine Gesamtlösung, die im Endeffekt CSC noch billiger kommen würde, nun im Bereich des Möglichen liegt.
Doch weit gefehlt. Bei einem bemüht vertrauensbildenden Telefonat unsererseits Ende Jänner, wurde lediglich erneut kundgetan, wie schlimm unsere Gewerkschaft nicht sei, und wie nachhaltig schädigend unsere Kampagne nicht wäre. Ein Bewußtsein dafür, daß Ausbeutung von ArbeiterInnen nicht nur nicht legal sondern auch absolut nicht ok ist, gibt es weiterhin nicht. Die Firma sei das Opfer unserer Gewerkschaft – so der Tenor. Daß die Kampagne tatsächlich sehr erfolgreich war und weiterhin ist, dürfte der Realität entsprechen. Das Geschäft in der Währinger Straße 50 wurde in der Zwischenzeit ja von LeFirin auf d‘erin umbenannt, während die Eigentumsverhältnisse gleich geblieben sind. Die „Marke“ LeFirin dürften sich die Geschäftsleute nachhaltig zerstört haben, da rund um unsere Veröffentlichungen auch mehrere von unseren Mitgliedern unabhängige ehemalige ArbeiterInnen von Unregelmäßigkeiten berichtet haben, einige Zeitungsartikel erschienen sind und neben der AK auch ein Gemeinderat aktiv wurde. Und speziell in der Türkischen und Alevitischen Community ist die Firma weiterhin Thema, da in der Vergangenheit viel zu oft junge ArbeiterInnen, die die österreichische Rechtslage nicht kennen und die Sprache nicht können, ausgebeutet wurden. Unsere erfolgreich eingeklagte Kündigungsentschädigung ist ja auch nicht die erste gerichtliche Entscheidung gegen CSC wegen Nichteinhaltung von Arbeitsrechten, …
Wir sollen jedenfalls „weiterhin alles übers Gericht machen, eine außergerichtliche Lösung, also ein Vergleich, sei nicht im Interesse von CSC/d‘erin“ wie uns mitgeteilt wurde. Diese Herangehensweise erstaunt dann doch sehr, da es nichts anderes bedeutet als zusätzliche hohe Kosten für die Firma. Die Anwaltskosten, die Gerichtskosten, die Exekutionskosten usw. kommen nun alle noch dazu und werden genauso wie die Zinsen in Höhe von 8,58% permanent mehr, anstatt weniger.
Es erscheint uns in diesem Zusammenhang wichtig darauf hinzuweisen, daß unsere grundsätzliche Abneigung staatliche Stellen mit unseren Angelegenheiten zu befassen, nicht als „die klagen eh nicht“ missverstanden werden sollte. Auch das Gagarin denkt ja derzeit anscheinend, daß wir nicht klagen werden und fordert uns sogar öffentlich dazu auf, vor Gericht zu ziehen. Im Falle von CSC/ d‘erin werden wir nun als nächsten Schritt die Exekution des Zahlungsbefehls bei Gericht einbringen. Denn entgegen der verbal artikulierten Zahlungsbereitschaft wird der gerichtliche Zahlungsbefehl bis dato durch CSC weiterhin ignoriert. In folgenden Schritten werden wir dann all die offenen Lohnbestandteile einklagen. Wir finden diese Verhaltensweise einfach dumm von CSC, auch wenn es unsere Anwaltskanzlei freuen wird. Aber wenn Chefitäten wirklich wollen, daß wir ihnen den Exekutor schicken, dann sei es eben so, …
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Veröffentlicht auf dem WAS-Blog am 12. 2. 2023. Kopieren mit Quellenverweis möglich.