Herrschaftsfreie Basisgewerkschaft – Österreichische Sektion der IAA

Heute beginnt die Zwangsarbeit

In Antimilitarismus, Arbeitsrecht on 1. April 2020 at 08:00

Leider keine Aprilscherz: Zum ersten mal wurde in Österreich ein Außerordentlicher Zivildienst angeordnet. Diese erstmalige „Teilmobilmachung“ seit dem 2. Weltkrieg bedeutet mit dem heutigen Tage den Beginn des Außerordentlichen Zivildienstes für 2000 ehemalige Zivildiener, die sich freiwillig gemeldet haben, aber auch die Zwangsverpflichtung für 1500 Zivis, die per letztem März ihren Zwangsdienst eigentlich beenden hätten können. Die Neuerungen, die vom Nationalrat einstimmig auf Vorschlag der Regierung beschlossen worden sind, bergen neben all den bekannten Problemen auch zusätzliche Ungeheuerlichkeiten. Wir schauen uns die gesellschaftspolitischen Komponenten sowie einige wichtige arbeitsrechtlichen Punkte an.

Zivildienstplakette


Der Zivildienst in Österreich bedeutet für alle Männer, daß sie dazu gezwungen werden (derzeit) neun Monate für einen Hungerlohn Zwangsarbeit für den Staat zu leisten. Die Dienststellen selbst sind dann oft bei Trägerorganisationen, die sich in den letzten Jahrzehnten einen Großteil ihrer Dienstleistungsmöglichkeiten auf diesem Zwangsdienst aufgebaut haben, und ohne Zivildiener den Betrieb in der jetzigen Form nicht aufrecht erhalten könnten. Etliche Rettungsorganisationen funktionieren zu einem Guten Teil nur durch Zivis, viele Weitere können ebenfalls nur durch das Lohndumping der Zwangsverpflichteten arbeiten wie sie arbeiten.

Regierungsaktionismus

Die Regierung ruft seit über zwei Wochen in einer beispiellosen Aktionismuspräsentation dazu auf, sich zu diesem Außerordentlichen Zivildienst freiwillig für drei Monate zu melden. Sogar auf FM4 werden poppige Werbespots der Regierung für diesen Dienst geschalten und an die soziale Verantwortung der Menschen appelliert. Rund 2000 ehemalige Zivildiener, die auf diese Propaganda hereingefallen sind und den tatsächlichen Wunsch haben, in der derzeitigen  „Corona-Krise“ zu helfen, beginnen heute ihren Dienst. Diese 2000 Männer sind gar nicht das große Problem, da sie sich freiwillig gemeldet haben. Am Anfang hat die Regierung übrigens noch von Zwangsverpflichtung aller ehemaligen Zivildiener der letzten funf Jahre gesprochen, bis man anscheinend draufgekommen ist, daß dies zu Aufständen führen könnte. Die 2000 freiwilligen Zivildiener werden auch halbwegs gut bezahlt und bekommen zusätzlich eine Pauschalentschädigung von € 1.292,74 brutto. Vermutlich sind diese 2000 Männer auch jene, die während des Ordentlichen Zivildienstes respektvoll behandelt wurden und sinnvolle Tätigkeiten gemacht haben.

Ein riesen Problem ist jedoch, daß sehr viele Zwangsarbeiter einfach wie der letzte Dreck behandelt wurden und werden und in den Organisationen oftmals auch gegen die fix Angestellten ausgespielt werden. Nicht selten sind sie auch mit unterbezahlten ArbeiterInnen konfrontiert, die gegen die noch schlechter gestellten Zivis handeln. Eine nachhaltige Klassensolidarität hat sich unter den ArbeiterInnen, egal ob direkte Zwangsarbeiter oder indirekt gezwungene ArbeiterInnen, bisher nicht entwickelt.

Höchst problematisch ist die Situation der derzeitig Zivildienstleistenden, die mit Ende März auch ihren Zwangsdienst beendet hätten. Diese wurden kurzerhand ebenfalls verpflichtet, einfach drei Monate länger arbeiten zu müssen. Angedroht wurde dies auch den kommenden Monaten, also Jenen, die im April oder Mai das Ende des Zivildienstes hätten. Dies ist aber noch nicht fix.

Wir nennen es temporäre Leibeigenschaft

Obwohl Sklaverei und Zwangsarbeit offiziell weltweit gesetzlich geächtet sind, gilt dies nicht für Wehrersatzdienste oder Katastrophenhilfsdienste. Gerade dies sollte uns genau hinschauen lassen, wenn leichtfertig auf diese beiden Ausnahmen zurückgegriffen wird. Erst recht weil dieser Einsatz von Zwangsarbeit gesellschaftlich erschreckend weithin akzeptiert wird. Wir sind der Meinung, daß der Zivildienst – von Rechten gern als „Dienst an der Nation“ verherrlicht – am ehesten mit Leibeigenschaft zu vergleichen ist. Denn Zivildiener können im ganzen Bundesgebiet eingesetzt werden, müssen gegebenenfalls in von den Organisationen zur Verfügung gestellten Unterkünften hausen, und bekommen gerade einmal Essen und 346,70 Euro pro Monat im Jahr 2020. Wer den Dienst verweigert, geht in letzter Konsequenz ins Gefängnis.

Ostpreußen, RAD-Erntehelfer

Eine andere Form des Zwangsdienstes: Erntehelfer des Reichsarbeitsdienstes in Ostpreußen, 1938  Quelle: Wikipedia, Bundesarchiv BRD

Die nun Zwangsverlängerten bekommen dann noch heiße € 189,90 „Zuschlag zur Grundvergütung“. Spannend wäre, ob dieser finanzielle Unterschied zu den „Freiwilligen Außerordentlichen Zivildienern“ nicht im Sinne der Gleichbehandlung vor dem Verfassungsgerichtshof oder dem Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erfolgreich klagbar wäre. Jedenfalls ist es natürlich entlarvend, daß die Regierung, während sie der Wirtschaft vorerst einmal 38000 Millionen Euro innerhalb von 14 Tagen hinten reinstopft, keine 4,5 Millionen davon (also nichteinmal 0,12 Promille oder ein 8400ertstel) für die zwangsverpflichteten Zivildiener ausgeben will, damit diese wenigstens ein erträgliches Einkommen während der drei Monate Zusatzverpflichtung hätten. Die Auszahlung aller Gelder erfolgt übrigens über das Heerespersonalamt und nicht wie in früheren Zeiten über das Innenministerium. Wieder eine zusätzliche Verstrickung mit der Armee.

Kleine Spielräume

Wer sich also nicht in Gefahr, bei der kommenden Arbeit, mit Infizierten bringen lassen will, hat derzeit nicht viele Möglichkeiten. Minimalen Spielraum gibt es bei den Krankenständen. Die Regelung, daß Alle, die länger als 24 Tage im Krankenstand sind, aus dem Zivildienst automatisch ausscheiden, was normalerweise eine extra Bestrafung darstellt, da nach der Genesung von längerwierigen Unfällen z.B. einige Monate später eine Neuzuweisung erfolgt, gilt auch für diese drei Monate. Sie beginnt mit heute neu zu laufen. Wer also um sein Leben fürchtet, beispielsweise wegen Vorerkrankungen oder Zugehörigkeit zu einer SARS-CoV-2-Risikogruppe, kann per längerem Krankenstand eventuell die neuerliche Zwangsverpflichtung beenden. Ob es eine Neuzuweisung in einigen Monaten zum Außerordentlichen Zivildienst, der durch Krankenstand unterbrochen wurde, geben wird, ist derzeit äußerst fraglich. Das Grundproblem, daß sich andersherum viele ernsthaft Kranke, die sich die Unsicherheit einer Zivildienstunterbrechung nicht leisten können, krank in die Arbeit schleppen und dort wiederum andere Menschen anstecken, wurde nur minimal entschärft, in dem diese 24-Tage „erlaubter Krankenstand“ in den weiteren drei Monaten Zwangsdienst neu zu laufen beginnen. Andererseits wurde Jenen, denen jetzt die Unterbrechung des Außerordentlichen Zivildienstes sehr gelegen kommen würde, damit wieder Probleme bereitet. Einziger Wermutstropfen, wer jetzt im Zivildienst Covid-19 bekommt, kann sich den Krankenstand anrechnen lassen oder auf Wunsch auch nicht, … wie gnädig.

Weitere rechtliche Hintergründe

Ein weiteres großes Problem, bei den neu beschlossenen Gesetzen ist der § 21 des Zivildienstgesetzes Absatz 6.  Dieser besagt „Entgegen § 4 Abs. 2 Z 3 können auch sonstige juristische Personen, die auf Gewinn berechnet sind und ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben, anerkannt werden.“ Dies heißt nichts anderes, als daß Zivis ab sofort auch bei stink normalen Firmen, die Gewinn erwirtschaften wollen, arbeiten müssen, wenn dies angeordnet wird. Was kommt da auf uns zu? Zivis beim Spargelstechen und Erdbeeren ernten, weil die illegalisierten OsthacklerInnen ausbleiben? Zivis im Supermarkt beim Nudel- und Klopapierschlichten? Wer noch irgend eine Hoffnung in den Parlamentarismus gelegt hat, soll sich klar machen, daß diese Gesetzesänderung vor zwei Wochen einstimmig – inklusive Grünen und SPÖ – im Nationalrat beschlossen wurde. Neben all den Freiheitseinschränkungen also auch Zwangsarbeit für Privatfirmen und deren Gewinne!

Wir möchten auch auf die wenigen arbeitsrechtlichen Standards für Zivildienstleistende hinweisen und deren Einhaltung einmahnen. Seid ruhig nervig, was dieses Arbeitsrecht, das im § 38 Abs. 4 ZDG geregelt ist, betrifft und verlangt von euren Organisationen alles, was möglich ist ein, wenn ihr schon in einem Zwangsdienst euer Leben riskieren müßt. Und zwar handelt es sich dabei auch um die Dienstzeit-Verordnung für Zivildienstleistende im Bürgerlichen Gesetzbuch. Diese besagt zwar, daß man bis zu 15 Stunden täglich und 60 Stunden pro Woche eingesetzt werden kann. Jedoch gilt dies immer nur in dem Ausmaß, in dem auch Fixangestellte in ähnlichen Positionen in dem Betrieb arbeiten müssen. Also Zivis grundsätzlich 50 Stunden hackeln lassen, währen die Fixen 38,5 arbeiten, geht nicht! Die „Normalarbeitszeit“ darf 45 Stunden nicht überschreiten! Ebenso müssen alle Zivildiener mit den selben Arbeitsschutzausrüstungen versehen werden, die den Fixangestellten zur Verfügung gestellt werden! Verlangt also Masken, Brillen, Schutzkleidung, Handschuhe, Abstandhalten, Einschränkung von jeglichem Klienten- oder Kundenverkehr usw.. Besonders wenn ihr zu einer gefährdeten Gruppe gehört, muß der Arbeitgeber, die Trägerorganisation (und kommend auch gewinnorientierte Firmen) die Sorgfaltspflicht für Angestellte und ArbeiterInnen auch für Zivildiener anwenden! Versucht nach Möglichkeit mit den Fixangestellten gemeinsam für die Einhaltung des Arbeitsrechts zu sorgen!

ÖVP-Netzwerke

Während Basti Bundeskanzler sich weigert, zur Einführung der Diktatur in Ungarn etwas zu sagen (klar, ist doch Orbáns Fidesz immer noch in der Europäischen Volkspartei), sehen wir ihn und den Rest der autoritären Partie täglich im Fernsehen, wie sie Dinge wie diesen Zwangsdienst verkünden. Daß die Umsetzung dabei noch extrem dilettantisch vor sich geht, fällt schon gar nicht mehr auf. So melden beispielsweise etliche freiwillige Zivildiener, daß sie bis heute keinen Zuweisungsbescheide bekommen haben, und gar nicht wissen ob oder wo sie heute zu dienen beginnen sollen. Von transparenter oder rechtzeitiger Kommunikation, beispielsweise regelmäßig per Mail, kann schon gar keine Rede sein.

Für die Zuweisung der Zwangsarbeiter zu den einzelnen Dienststellen, bedient sich die Regierung des Roten Kreuzes. Diese Organisation war schon immer sehr ÖVP-nahe, spielt aber in dieser Krise eine immer grauslichere Rolle, wenn man z.B. an die Smartphone-Überwachungsapp denkt. Es verwaltet also das Rote Kreuz die 3500 neuen Zivildiener, die Wirtschaftskammer den Härtefallfonds usw., anstatt daß dies von Finanzamt und Innenministerium gemacht wird.

Zu verdanken haben wir all das der Elli Köstinger, Ministerin für eh alles oder so, zumindestens für Agrarpolitik, die Forstpolitik, das Jagdwesen, die Fischerei, das Weinrecht, das Wasserrecht, den Tourismus, Teile des Tierschutzes, das Postwesen, das Telekommunikationswesen und eben den Zivildienst, der bei der Regierungsbildung Anfang des Jahres noch schnell vom Innen- ins Agrarministerium wegverhandelt worden ist. Sie ist Vertraute von Sebastian Kurz und hat es sich eben nicht nehmen lassen, in einer bizarren Mobilmachungspressekonferenz  mit der Verteidigungsministerin (ebenfalls ÖVP) gemeinsam, diese Teilmobilmachung zu verkünden. Für das Land, für Österreich, … gerade daß sie es nicht mit „Gott will es“ argumentiert hat.

Das WAS spricht sich jedenfalls gegen jegliche Zwangsdienste aus und organisiert sich auch gemeinsam mit ZwangshacklerInnen. Mittelfristig kann nur ein hoher Organisierungsgrad – auch unter Zivildienern – zur Verbesserung der Situation führen. Die SARS-CoV-2 Pandemie wird mit Zwängen aller Art jedenfalls nicht verbessert werden, der Gewinn diverser Firmen vermutlich schon.

Erstveröffentlichung am 1.4.2020 auf dem WAS-Blog, Kopieren mit Quellenverweis möglich.

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