Herrschaftsfreie Basisgewerkschaft – Österreichische Sektion der IAA

SVS-Versicherte in Not – Was tun?

In Allgemeines, Arbeitslosigkeit, Arbeitsrecht on 29. März 2020 at 21:58

Was tun für „Neue Selbstständige“, Kleinunternehmer*innen und alle Scheinselbststänige, die bei der SVS (früher SVA) versichert, in Not geraten sind?

Unsere Empfehlung Nr. 1 ist, sich arbeitsunfähig/ krank schreiben schreiben zu lassen. Wer üblicherweise in irgendeiner Form nah mit Menschen arbeitet, wird diese Tätigkeit in absehbarer Zeit nicht ausüben können, ohne sich oder andere Menschen damit in Gefahr zu bringen. Jede*r Nichtlohnarbeitende schützt seine Mitmenschen!

Die Umsatzentwicklung bei vielen SVS-Versicherten in letzter Zeit.  Quelle: wikipedia/ WAS

Die Hausärzt*innen können die Meldung inzwischen elektronisch an die SVS schicken. Viele Hausarzt*innen stellen die Arbeitsunfähigkeit direkt telefonisch aus. Verlängerung ist dennoch alle zwei Wochen nötig, inwiefern dafür zusätzlich zur elektronischen Meldung eine schriftliche Bestätigung vorliegen muss, ist uns derzeit unklar. Einfach nachfragen!

Nach 6 Wochen (42 Tagen) ununterbrochener Krankmeldung besteht ab dem 4. Tag rückwirkend ein Anspruch von 31,08 € täglich. Das macht für die ersten 6 Wochen also genau 1212,12 €. Dann jeden weiteren Tag 31,08 €. Der Satz ist einheitlich unabhängig von den Beiträgen, solange eine Krankenversicherung besteht und heißt Unterstützungsleistung.

Die Unterstützungsleistung, auf die alle SVS-Krankenversicherten Anspruch haben, ist nicht zu verwechseln mit der Zusatz-Krankenversicherung. Die kann bei der Gelegenheit zusätzlich in Anspruch genommen werden – sofern vorhanden

Die SVS weißt noch darauf hin, dass Unterstützungsleistung als betriebliche Einkunft zu versteuern ist. Aber wer ein bisschen spät dran ist, kann sich trösten: Der Arzt kann die Arbeitsunfähigkeit maximal vier Wochen rückwirkend bestätigen.

Weitere Infos zur Unterstützungsleistung direkt bei der SVS.

Alles weitere Großzügigkeiten der SVS wurden bereits medial verbreitet:

Daher bleibt uns nur noch der Verweis auf die zusätzliche Staats-Marie, die von der WK ausgezahlt wird. Das hat sich ja bereits rumgesprochen: http://www.wko.at/corona

Alles Gute und hoffentlich fühlt Ihr Euch nicht ganz allein in diesen schwierigen Zeiten!

Solidarisch,
Euer Kontakt Selbstständige/Scheinselbstständige im WAS


Erstveröffentlichung am 29.3.2020 auf dem WAS-Blog, Kopieren mit Quellenverweis möglich.

Seite Selbstständige/Scheinselbstständige im WAS

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